2024-11-16

Die FWG ist prinzipiell für eine Lösung, die die unbebauten Grundstücke an den Kosten beteiligt
(auch wenn diese Meinung nicht von allen Bürgern geteilt wird).
Aber: Der laut Gesetz zulässige Berechnungsfaktor, das Abwassser über die m² zu berechnen, ist in unseren Augen nicht hilfreich.
Wir sind in der Prüfung, ob es möglich ist, einen wie auch immer zu nennenden Grundbeitrag für JEDES Grundstück zu Grunde zu legen.
Jeder Bürger, der diesen Beitrag dann bezahlt, muss auch einen Nutzen davon haben.
Jetzt, kurz vor dem herbeizuführenden Beschluss im Verbandsgemeinderat wieder alle Diskussionen neu zu führen und die gesamten Ergebnisse der Gespräche in Frage zu stellen, ist in unseren Augen unsinnig.
Die FWG schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Werksausschusses an, den wiederkehrenden Beitrag beim Schmutzwasser auf 0 zu setzen.
Wir sind der Ansicht, dass mit dem Empfehlungsbeschluss des Werksausschusses zunächst der richtige Ansatz gewählt wird, die Situation für die Bürger quasi „auf Null“ bzw. den Stand vor der neuen Satzung zurückzusetzen, zumindest für das Jahr 2024.
Das scheinbar ewige Hin – und Her, die schlechte Informationspolitik von Werken und Verwaltung, alle Argumente für und wider der verschiedenen Berechnungsmodelle wurden intern und in der Öffentlichkeit hoch – und runter diskutiert.
Eine Lösung, mit der alle glücklich sind, wird es nicht geben. Es gibt bei allen Varianten Vor – und Nachteile.
Aber wir sollten jetzt in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen.
Admin - 16:02:52 @ Allgemein
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