FWG Kirner Land e.V.
 

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2024-05-18

Stellungnahme FWG neue Satzung Wasser und Abwasser

Die jetzt geplanten Änderungen der Satzung werden ohne Zwischenschritt leider nicht

funktionieren. Dieser Zwischenschritt ist erforderlich, da es für die Werke nicht machbar

ist kurzfristig eine neue Satzung umzusetzen. Insgesamt müssen ca.7500 Grundstücke

betrachtet werden (im Hinblick auf den Wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser).

Wir möchten aber bereits für 2024 Verbesserungen für einen Großteil der Bürger

realisieren. Es ist uns durchaus bewusst, dass diese Überganglösung nicht das optimale

Modell darstellt, und dass Nachbesserungen erforderlich sind. Dieser erste Schritt soll

den Bürgern entgegenkommen, bis die Werke die Vorarbeit für eine neue Satzung

erbracht haben, an deren Erstellung wir mitwirken und alles daransetzen, dass unsere

Vorschläge eingearbeitet werden.

Nochmal im Rückblick: Bereits in einer der ersten Sitzungen nach dem Beschluss der

neuen Satzung, hatte die FWG darauf hingewiesen, dass es Probleme mit dem neuen

Abrechnungsmodell geben könne. Hierzu hatte die FWG auch dem Rat eine

Beispielrechnung vorgetragen. Damals wollten Verwaltung und Werke diese Punkte

nicht vertiefen mit dem Verweis auf die der vorgelegten Satzung zu Grunde liegende

Mustersatzung, die zu 95% in RLP angewendet werden würde. Erst nachdem die ersten

Einsprüche der Bürger in der Post waren wurde auch die Verwaltung aktiv. Zu diesem

Zeitpunkt hatten wir schon einen Grundbeitrag in die Diskussion eingebracht. Ebenfalls

war damals schon unser Vorschlag, die Satzung dringlichst zu ändern. Diese

Satzungsänderung wollen und müssen wir jetzt vorantreiben, und haben dazu das

folgende aufgeführte Konzept erarbeitet.

1. Grundbeitrag für jedes Grundstück: (sofern rechtskonform)

    • Ein Grundbeitrag soll für jedes Grundstück unabhängig von seiner Größe erhoben werden.

    • Dieser Beitrag dient zur Deckung der Vorhaltekosten der Wasser – und Abwasseranlagen

    • Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, diesen Beitrag zu entrichten, unabhängig von der Quadratmeterzahl des Grundstücks oder der Anzahl der

      Bewohner.

    • Der Grundbeitrag fällt auch für unbebaute Grundstücke an, da auch diese an den Vorhaltekosten beteiligt werden sollen.

2. Gebühren basierend auf tatsächlichem Verbrauch:

    • Gebühren werden nur für tatsächlich verbrauchtes Wasser und eingeleitetes Abwasser erhoben. 

    • Die Gebühr für Niederschlagswasser, die den Wiederkehrende Beitrag ablösen soll, richtet sich ausschließlich nach den Quadratmetern der

    • Flächen, von denen tatsächlich Oberflächenwasser in den Kanal eingeleitet wird (versiegelte Flächen)

    • Jeder Bürger zahlt nur für die tatsächlich versiegelte Fläche seines Grundstücks, was eine faire und transparente Abrechnung gewährleistet.

    • Die Möglichkeit, die Versiegelung des Grundstücks zu kontrollieren bzw.

      anzupassen, ermöglicht es jedem Bürger, die Höhe seiner Gebühren aktiv zu beeinflussen.

3. Erfassung von Wasser und Abwasser:

    • Die Wassermenge (Verbrauch) wird weiterhin über die Wasseruhr erfasst.

    • Die Abwassermenge wird auf Grundlage des verbrauchten Wassers berechnet. 

      Vom bezogenen Frischwasser werden 90% für das Abwasser als Berechnungsgrundlage angesetzt.

4. Die Gebühren für die Wasseruhr betragen unabhängig von der Grundstücksgröße einheitlich 108,00 Euro.

5. Der Vollgeschosszuschlag entfällt.

    Vorteile der von uns geplanten neuen Satzung:

    Transparente Gebühren: Jeder Bürger weiß genau, wofür er zahlt und kann seine Ausgaben aktiv steuern, 

    indem der die Versiegelung seines Grundstücks anpasst.

    Fairness: Die Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Verbrauch, was zu einer gerechten Verteilung der Kosten führt.

   Anreiz zur Flächenbegrünung: Bürger werden ermutigt, ihre Grundstücke zu

   begrünen, da sie nur für versiegelte Flächen Niederschlagswassergebühren bezahlen.

   Keine Belastungsspitzen einzelner Grundstücke: Da hier jeder Bürger es selbst in der Hand hat wieviel Fläche bei ihm versiegelt ist 

   und wieviel Wasser er verbraucht. Und nicht mehr auf irgendwelche m² berechnet wird, die nur irgendwo auf einem Papier stehen, 

   aber mit der Wirklichkeit nur wenig zu tun haben.

   Zusammenfassung: Die neue Satzung soll auf einem Grundbeitrag für jedes

   Grundstück und Gebühren basieren, die sich nach dem tatsächlichen Verbrauch richten. 

   Dies gewährleistet Transparenz und Fairness und fördert gleichzeitig umweltbewusstes Verhalten durch die Berücksichtigung von

   nicht versiegelten Flächen.

Admin - 11:56:03 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen